Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes – eine wichtige erste Etappe ist geschaftt

Das neue Bundesteilhabegesetz ist ein sozialpolitischer Meilenstein. Es stellt dieWeichen für ein Behindertenrecht nach den Standards der UN-Behindertenrechtskonvention.

Das Gesetz hat auf Bundesebene mehr Wirbel erzeugt hat als jedes andere Sozialgesetz der vergangenen 30 Jahre. Es war zu befürchten, dass das Gesetz seinen Zweck komplett verfehlt. So war vorgesehen, dass ein Unterstützungsbedarf von Menschen mit Behinderungen nur akzeptiert wird, wenn sie in 5 von 9 Lebensbereichen nicht zurechtkommen. Gegen diesen Gesetzentwurf protestierte, zurecht, die bisher größte Demonstration von Menschen mit Behinderungen in Deutschland. In vielen Bund-Länder-Runden und im Bundesrat ist es schließlich auch durch die Arbeit der vielen Landesregierungen unter GRÜNER Beteiligung gelungen, das Gesetz zu verbessern und ins Laufen zu bringen.

Das am 21.03. im Landtag verabschiedete erste Ausführungsgesetz stellt einige Weichen. Aber es hat nicht den Anspruch alle Fragen, die sich bis 2023 stellen, abschließend zu beantworten.

Die Schlüsselfrage, die wir in den kommenden Monaten noch klären müssen, lautet: Wer ermittelt den Bedarf, und wie geschieht dies unabhängig von Einzelinteressen. Dieser Punkt bildet den Rahmen für einen rechtsstaatlich verlässlichen, personen-zentrierten Nachteilsausgleich. Die Bedarfsermittlung beantwortet zwei Kernfragen: Wie hoch ist der zeitliche Bedarf für eine Assistenz und welche fachliche Qualifikation ist dafür erforderlich?

Die Ergebnisse der Bedarfsermittlung müssen reproduzierbar sein, egal ob die betroffenen Menschen in Bad Mergentheim, in Konstanz, Stuttgart, Reutlingen oder Münsingen leben. Nur so lässt sich das Verfassungsgebot einheitlicher Lebensverhältnisse im Land umsetzen. Die Landesregierung hat nun  den Auftrag bis zum 31.Mai 2018 aufzuzeigen, wie dies umgesetzt werden kann.  

Über die Vorschläge bin ich mit dem Sozialministerium, mit den Verbänden, mit den Interessenvertreteungen der Menschen mit Behinderung und mit dem Koalitionspartner in einem intensiven und zum Teil sehr „sportlichen“ Austausch.

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