Gute Nachrichten für die Kommunen im Land: unserer Finanzministerin Edith Sitzmann ist es nach intensiven Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden gelungen, ein umfangreiches Zukunftspaket für die Kommunen mit einem Volumen von rund 1,6 Milliarden Euro zu schnüren.
Die Einigung zeigt: Das Land ist ein verlässlicher Partner der Kommunen. Wir wollen eine gute Daseinsvorsorge in den Städten, Gemeinden und Landkreisen – und dafür statten wir sie gut aus. Wir reden nicht von starken Kommunen – wir machen sie stark. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit diesem Paket wichtige Weichen für eine erfolgreiche Zukunft in unserem Land stellen.
Zentral wichtiger Punkt ist der ‚Pakt für gute Bildung und Betreuung‘, für den sich die Grüne Fraktion von Beginn an eingesetzt hat. Denn nach dem massiven Ausbau der Betreuungsplätze muss jetzt der Fokus auf der Verbesserung der Qualität in der frühkindlichen Bildung liegen. Wir wollen die Sprachförderung ausbauen, Kita-Leitungen und Fachkräfte noch mehr unterstützen und die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern verbessern. Insgesamt umfasst der Pakt rund 80 Millionen Euro.
Ein Erfolg ist für uns auch die Fortführung der Landesverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG). Uns Grünen ist es wichtig, dass unsere Kommunen umwelt- und klimafreundliche Mobilität gewährleisten können. Die Mittel für kommunale Straßen, Radwege und den Ausbau von Bus und Bahn werden vom Land mit 165 Millionen Euro weitergeführt. Damit ersetzt das Land die mit der Neuordnung der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern entfallenden Entflechtungsmittel. Durch einen gemeinsamen Infrastrukturbeitrag von Land und Kommunen werden die bisherigen Mittel zudem um 155 Millionen Euro auf dann 320 Millionen Euro pro Jahr erhöht und damit fast verdoppelt. So können wir eine leistungsfähige und zukunftsfähige Verkehrsinfrastruktur im Sinne des Klimaschutzes bauen. Denn unter anderem muss das Bus- und Bahnangebot
aufs doppelte Niveau ansteigen. Dabei werden wir das Ziel einer nachhaltigen Mobilität verfolgen.
Digitalisierung an Schulen: 150 Millionen Euro investieren das Land und die Kommunen in die Schulen, damit die Digitalisierung an Schulen starten kann. Diese Einigung schafft die Grundlage, die angekündigte Bundesförderung, die seit Herbst 2016 auf sich warten lässt, möglichst zielgerichtet und strukturiert nutzen zu können.
Krankenhauslandschaft: Zur Kofinanzierung des Krankenhausstrukturfonds des Bundes für die Modernisierung
der Krankenhauslandschaft stellt das Land in den Jahren 2019 bis 2022 insgesamt 240 Millionen Euro zur Verfügung. Des Weiteren sollen die rund 402 Millionen Euro, die 2019 für Investitionen der Krankenhäuser im Kommunalen Investitionsfonds zur Verfügung stehen, ab 2020 um 25 Millionen Euro auf 427 Millionen Euro erhöht werden. Mit einem Sonderprogramm von 10 Millionen Euro sollen zudem die Krankenhäuser bei der Digitalisierung unterstützt werden.
Integration: Stark gemacht haben wir uns auch für eine faire und ausreichende Finanzierung der Unterbringung von geduldeten Flüchtlingen. Städte und Landkreise leisten hier vorbildliche Arbeit und das Land steht zu seiner finanziellen Verantwortung. Für geduldete Flüchtlinge, die in der Anschlussunterbringung Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, zahlt das Land den Stadt- und Landkreisen
in den Jahren 2018 und 2019 jeweils 134 Millionen Euro. Bisher trugen allein die Stadt- und Landkreise die Kosten. Im Vorgriff auf eine Verlängerung der Integrationspauschale des Bundes stellt das Land im Jahr 2019 70 Millionen Euro zur Verfügung. Damit kann frühzeitig die
Fortführung des in Baden-Württemberg flächendeckend etablierten Integrationsmanagements gewährleistet werden.
Inklusion: Für die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und damit zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung hat das Land mit den Kommunen vereinbart, sie für die Jahre 2017 bis 2019 einmalig mit 50 Millionen Euro beim Aufbau der Betreuungsstrukturen zu unterstützen.
Umweltschutz: Zur weiteren Stärkung der Umweltverwaltung bei den Stadt- und Landkreisen werden ab dem Jahr 2019 zusätzliche Mittel in Höhe von 2,4 Millionen Euro für je eine halbe Stelle des gehobenen Dienstes bei den Stadt- und Landkreisen und für je eine Stelle des höheren Dienstes bei den Stadtkreisen bereitgestellt.
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