Förderung für den kommunalen Sportstättenbau im Kreis Reutlingen und Zollernalbkreis

MdL Thomas Poreski (GRÜNE): „Förderzusage für Projekte im Kreis Reutlingen und Zollernalbkreis hilft gezielt den Vereinen vor Ort und kommt der heimischen Bauwirtschaft und dem örtlichen Handwerk zugute“

Das Land fördert die Sanierung gleich mehrere Projekte in der Region:

Landkreis Reutlingen

  • Grafenberg: Sanierung der Tartanbahn beim Sportplatz Buckenwiese, Zuschuss 18.000 Euro
  • Metzingen: Sanierung der Öschhalle, Zuschuss 158.700 Euro
  • Pfullingen: Umbau des Sportplatzes Eierbach in einen Kunstrasenplatz, Zuschuss 120.000 Euro
  • Reutlingen: Sanierung des Rasenspielfelds im Dietweg-Stadion, Zuschuss 52.500 Euro

Zollernalbkreis

  • Hechingen: Modernisierung der Turn- und Festhalle in Sickingen, Zuschuss 23.900 Euro
  • Meßstetten: Umbau des Rasenplatzes in einen Kunstrasenplatz auf dem Geißbühl, Zuschuss 120.000 Euro

Insgesamt werden im Jahr 2020 111 kommunale Sportstättenbauprojekte mit Zuschüssen in Höhe von rund 17,5 Millionen Euro unterstützt, teilt der Grüne Landtagsabgeordnete Thomas Poreski mit. Darauf haben sich das Kultusministerium, die Regierungspräsidien, die kommunalen Landesverbände und die drei baden-württembergischen Sportbünde verständigt. „Die Förderzusagen für die Projekte helfen gezielt den Vereinen vor Ort und kommen der heimischen Bauwirtschaft und dem örtlichen Handwerk zugute. Die Landesförderung leistet einen entscheidenden Beitrag, vorhandene Sportstätten zu modernisieren und neue Projekte in Angriff zu nehmen. Wir geben damit ein Bekenntnis zum Sportland Baden-Württemberg ab und schaffen gemeinsam gute Bedingungen für den Trainings- und Spielbetrieb. Davon profitieren insbesondere Schulen und Vereine. Eine gut ausgebaute Infrastruktur sichert außerdem ein vielfältiges Sportangebot für Kinder und Erwachsene“, so Poreski.

Förderfähig sind der Neubau und die Sanierung von Turn- und Sporthallen sowie von Sportfreianlagen (Sportplätze, Leichtathletikanlagen). Die Zuschüsse sind an die Voraussetzung gebunden, dass die Sportstätten vielfältig genutzt werden können. Die Hallen und Anlagen sollen sowohl für den Sportunterricht als auch für den Übungs- und Wettkampfbetreib von Sportvereinen geeignet sein. Der Fördersatz beträgt in der Regel 30 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben.

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