Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Diesel-Fahrverboten: Gesundheitsschutz hat Vorrang

Am 27. Februar hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Fahrverbote generell möglich sind. Das bedeutet, dass für das Bundesverwaltungsgericht der Gesundheitsschutz der Bevölkerung Vorrang hat. Das ist gut, aber streckenbezogene Beschränkungen oder ein Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen machen wenig Sinn. Deshalb darf der Bund die Länder und Kommunen bei der Luftreinhaltung nicht länger im Stich lassen. Die Bundesregierung muss mit einer blauen Plakette den Rahmen für von den Herstellern finanzierte Nachrüstungen von Diesel-Pkw setzen – mit Grenzwerten, die im Realbetrieb gut 50% unter den heutigen Werten liegen. Der ADAC hat zusammen mit dem Land belegt, dass das realistisch umsetzbar ist. Das ist die grüne Linie: Saubere Luft durch die Förderung des ÖPNV, des Radverkehrs und der E-Mobilität – und durch wirksame Nachrüstungen Fahrverbote vermeiden.

Leider sehen die aktuellen Luftreinhaltepläne und die daraus abgeleiteten Maßnahmen eher nach „Gebastel“, aus, die die notwendige Lust auf eine nachhaltige Verkehrswende verderben.

Für alle, denen bei Feinstaub, NOx, Fahrverboten und Blauer Plakette der Kopf schwirrt, habe ich wesentliche Aspekte dazu verständlich aufbereitet: Hier weiterlesen.

Ebensfalls spannend: Ein kleines Video unserer Bundespartei zum Thema.

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