MdL Thomas Poreski: „Mehr Parkplätze machen Carsharing attraktiver“
Nachdem der Bund mit dem Carsharing-Gesetz eine Sondernutzung im öffentlichen Straßenraum an Bundesstraßen zugelassen hat, wird in Baden-Württemberg nun auch an Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen das Parken von Carsharing-Fahrzeugen ermöglicht. Mit der Neuauflage des Straßengesetzes in Baden-Württemberg, das an diesem Freitag in Kraft getreten ist, haben die Kommunen und Landkreise mehr Handlungsspielraum.
Der Grüne Landtagsabgeordnete Thomas Poreski begrüßt diese Änderung: „Carsharing hat nun endlich eine Chance, in der Breite zu wirken. Mit attraktiven Stellplätzen im öffentlichen Raum sind die Fahrzeuge leichter sichtbar und erreichbar und werden dadurch mehr genutzt. Selbst in besonders belebten Kommunen oder Großstädten ist es dann nicht mehr so schwierig, das Carsharing-Fahrzeug am Ende einer Fahrt rechtssicher zu parken.“
Der Vorteil für die Nutzerinnen und Nutzer liegt auf der Hand. Kommunen und Anbieter können sich über den Wegfall von bürokratischen Hürden freuen. Thomas Poreski: „Das Schaffen reservierter öffentlicher Flächen für Carsharing in unmittelbarer Nähe zu Bus- oder Bahnhaltestelle erleichtert die Vernetzung mit anderen Verkehrsträgern und schließt so eine Lücke im Umweltverbund. Damit schafft das Land eine gute Grundlage, um den fahrenden wie auch ruhenden Verkehr in unserer Kommune weiter zu reduzieren und trotzdem den individuellen Bedürfnissen unserer Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden.“
MdL Thomas Poreski freut sich, dass die Stadtverwaltung Reutlingen erst Ende 2018 direkt gegenüber vom Bahnhof, am Listplatz 1, zwei Carsharingplätze von teilAuto Neckar-Alb eingerichtet hat und ermutigt zu weiteren Schritten: „Diese Landesgesetzesänderung ist nun die Chance, Carsharing weiter zu stärken und für eine nachhaltige, vernetzte Mobilität die Voraussetzungen zu schaffen.“
Hintergrund:
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 30. Januar 2019 bei seiner zweiten Lesung zum „Gesetz zur Änderung des Straßengesetzes für Baden-Württemberg“ eine Vereinfachung für Carsharing beschlossen. Die Ergänzungen im Straßengesetz Baden-Württembergs treten am Freitag, den 15. Februar 2019 in Kraft. Das Gesetz regelt nun zusätzlich zu den bisherigen Bestimmungen sowohl die Baulast beim Bau von Radschnellverbindungen als auch die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Carsharing. Carsharing leistet einen wichtigen Beitrag für eine nachhaltige Mobilität. Ein Carsharing-Auto kann bis zu 20 private Autos ersetzen. Carsharing kann auch den öffentlichen Straßenraum von acht bis zwölf parkenden Autos entlasten.
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