„Eine Stärkung für die Demokratie“

Das Wahlrecht für Menschen mit Behinderung wird rechtzeitig zur Kommunalwahl verbessert. Die Abgeordneten Daniel Lede Abal und Thomas Poreski (Grüne) begrüßen das sehr.

TÜBINGEN / REUTLINGEN. Es war ein Streitpunkt zwischen den Parteien: Soll es ein Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen geben, die eine rechtliche Betreuung in allen Dingen haben? Die SPD hatte jüngst die Stuttgarter Landesregierung attackiert und dieses Wahlrecht als überfällig eingefordert. Grünen-Politiker haben sich gegen diesen Schwarzen Peter scharf verwehrt: Die Grünen wollten dies schon lange ändern und wurden ausgebremst. Nicht zuletzt von der SPD: Ein neues Wahlrecht habe es vor allem deswegen noch nicht gegeben, weil die SPD-Justizministerin in Berlin hierzu versprochene Entscheidungen verzögere. Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht den Weg geebnet: Ein Wahlausschluss von Personen, die betreut werden müssen, sei verfassungswidrig. Nach und nach wird dies jetzt zur Grundlage von neuem Wahlrecht. In Baden-Württemberg greift das noch rechtzeitig zu den Kommunalwahlen im Mai.

„Es klappt ja doch!“, sagt der Tübinger Grünen-Abgeordnete Daniel Lede Abal. „Jetzt sind wir Grünen diejenigen, die das neue Wahlrecht ‚just in time‘ noch umgesetzt bekommen. Bei unseren Kommunalwahlen, die wir ja mit Landesgesetzen regeln, werden Behinderte mit Betreuern tatsächlich mitwählen können. Das freut mich sehr – denn es ist eine Stärkung für die Demokratie!“ Bei der am gleichen Tag stattfindenden Europawahl können diese Wählerinnen und Wähler allerdings trotzdem nicht mitwählen, erklärt sein Reutlinger Kollege Thomas Poreski. „Die Europawahl liegt nicht in der Zuständigkeit der Bundesländer, sie wird von Berlin aus geregelt. Wir finden das ausgesprochen schade, dass die Große Koalition in Berlin das nicht mehr hinbekommt.“

Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf am gestrigen Dienstag eingereicht, der nächste Woche im Landtag befasst wird. Eine Übergangsregelung, die für zweieinhalb Jahre gelten soll. In dieser Zeit ermöglicht sie den Wählerinnen und Wählern mit Behinderung auch, an Bürgermeisterwahlen sowie vermutlich an der nächsten Landtagswahl teilzunehmen. „Außerdem bei Bürgerentscheiden“, sagt Poreski. „In diesem Punkt ist unser Entwurf besser als das, was die Opposition vorgeschlagen hatte. Ich begrüße das sehr. Zu einer Demokratie gehört es einfach dazu, dass möglichst viele Menschen mitwählen und Entscheidungen mit tragen können.“

Damit der Wahlgang im Mai auch für möglichst viele Menschen klappt, appelliert Lede Abal: „Wir rufen Menschen und Verbände auf, unbedingt darauf zu achten, ob die betroffenen Personen rechtzeitig eine Wahlbenachrichtigung bekommen.“ Poreski ergänzt: „Wenn nicht, gleich auf dem zuständigen Rathaus melden!“

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