Umweltschonende Abwasserentsorgung, Hochwasserschutz oder Regenwasser-Rückhaltung: Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) unterstützt die Städte und Gemeinden mit rund 164 Millionen Euro bei Projekten zu Wasserwirtschaft und Altlasten-Beseitigung. Auch der Kreis Reutlingen und der Zollernalbkreis profitieren vom Förderprogramm Abwasser kommunal: „218.700 Euro fließen für die Nachrüstung der Regenüberlaufbecken in Killer nach Burladingen, 71.800 Euro für die Erneuerung der Elektro-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik für die Regenüberlaufbecken nach Grabenstetten und 17.500 Euro für die Erneuerung der Fernwirktechnik Regenüberlaufbecken Walddorfhäslach“ erklärt der Grüne Landtagsabgeordnete Thomas Poreski. „Die kommunale Abwasserbehandlung ist eine finanzielle Herausforderung für die Gemeinden, jedoch ein elementarer Beitrag zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur. Diese Maßnahmen machen die Gemeinden Burladingen, Grabenstetten und Walddorfhäslach zukunftsfest für die nächsten Jahre. Ich freue mich, dass die Landesregierung ihren Teil dazu beiträgt und das Projekt ins Rollen kommt“, sagt Poreski. Die Zuschüsse der Landesregierung aus Mitteln des Kommunalen Investitionsfonds ermöglichen den Kommunen, ihre Wasserversorgung zu erneuern, den Schutz vor Hochwasser zu verbessern oder die Qualität der Flüsse, Seen und des Bodens in Baden-Württemberg dauerhaft zu steigern. Den größten Betrag stellt das Land den Städten und Gemeinden dieses Jahr mit 75 Millionen für die umweltschonende Abwasserbeseitigung zur Verfügung. 30 Millionen Euro sieht das Umweltministerium für Investitionen in die landesweite moderne Wasserversorgung vor. Für den Hochwasserschutz nimmt die Landesregierung 46 Millionen Euro in die Hand: „Hier profitieren Vorhaben, die die empfindliche Ökologie an unseren Flüssen und Seen verbessern“, so Poreski. Für die Sanierung kommunaler Altlasten sind diesmal Fördermittel in Höhe von 13 Millionen Euro eingeplant. Beim Förderprogramm „Wasserwirtschaft und Altlasten 2019“ handelt es sich um von den Kommunen beabsichtigte, jedoch noch nicht bewilligte Vorhaben. Die endgültige Förderung der einzelnen Maßnahmen erfolgt durch separate Bewilligungsbescheide.
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