Das Land unterstützt den Landkreis Reutlingen mit einem Zuschuss von 532.000,00 Euro. Davon entfallen 276.000 Euro auf die Anschlussstelle Bleiche B28 / Uracher Straße in Dettingen an der Erms. Weitere 154.000 Euro fließen in den Umbau der Friedhofskreuzung B 312 hin zum Kreisverkehrsplatz in Engstingen. Die Erneuerung der Geh- und Radwegbrücke über die Echaz zwischen Bäckragäßle und Dorfstraße in Wannweil wird mit 102.000 Euro gefördert.
„Das Land kommt seiner Verantwortung für eine Verkehrspolitik aus einem Guss nach. Wir unterstützen die Kommunen gezielt bei Projekten, die die Infrastruktur stärken als auch die Lebensqualität der Anwohner erhöhen“, erklärt der Grüne Landtagsabgeordnete Thomas Poreski. Und weiter: „Die Förderung der kommunalen Infrastruktur nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) leistet einen großen Beitrag zu einer leistungsfähigen, nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität – gerade auch im ländlichen Raum.“
Gefördert werden vor allem Vorhaben, die der Verkehrssicherheit dienen, etwa durch Beseitigen oder Sicherung von Bahnübergängen. Gefördert werden auch Maßnahmen, die Verkehrsverhältnisse verbessern oder Lärmschutzmaßnahmen.
Dank der Novellierung des LGVFG können nun auch lebendige und verkehrsberuhigte Ortsmitten sowie Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen gefördert werden. In das Programm 2020 nach dem LGVFG zur Förderung des kommunalen Straßenbaus werden insgesamt 43 neue Projekte mit einem Fördervolumen von rund 73 Millionen Euro aufgenommen.
„Die Kommunen sind ein wichtiger Auftraggeber der Bauwirtschaft, da sie rund 50 Prozent der staatlichen Bauinvestitionen tragen. Daher sind Investitionen in den kommunalen Straßenbau gerade in dieser Situation wichtig, um einen krisenhaften Abschwung in diesem wichtigen Kernbereich der Wirtschaft entgegenzuwirken“, so Poreski.
Weitergehende Info zum Programm 2020-2024
Seit dem 1. Januar 2020 ist die Novellierung des LGVFG in Kraft getreten. Danach können Kommunen im Bereich Kommunaler Straßenbau nun auch zu neuen Förderbereichen wie beispielsweise Brückenmodernisierung, lebendigen und sicheren Ortsmitten, Radschnellverbindungen, verkehrsbezogenen Maßnahmen der Luftreinhaltung sowie Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen Anträge auf Programmaufnahme stellen.
Das Programm umfasst einen Zeitraum von fünf Jahren – 2020 bis 2024. Durch die neuen Projekte werden Investitionen mit einem Gesamtvolumen von über 140 Millionen Euro angestoßen. Das Gesamtprogramm wächst auf fast 400 Vorhaben der Städte, Gemeinden und Landkreise. Bezuschusst werden die bereits im Bau befindlichen, bewilligten und zur Bewilligung freigegebenen Vorhaben der Kommunen.
Fördermittel aus dem LGVFG gibt es auch für ÖPNV- und Radverkehrsmaßnahmen. Hierüber wird aber getrennt entschieden.
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