Spätestens nach dem schweren Missbrauchsfall bei Freiburg und dem von seinem Stiefvater getöteten Jungen Alessio ist klar, dass wir einen intensiveren Blick auf die Strukturen und die Praxis des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Baden-Württemberg brauchen.
Die Eingriffsmöglichkeiten des Landes reduzieren sich momentan auf die formale Rechtsaufsicht. Das genügt nicht. Wir brauchen eine offene Debatte darüber, wie das Land einen fachlichen Qualitätsrahmen für die Jugendhilfe im Land setzen und dessen Einhaltung gewährleisten kann.
Dazu hat Thomas Poreski für die Grüne Landtagsfraktion zwei Anträge formuliert.
Hier die Links zu beiden Anträgen mit der Stellungnahme der Landesregierung:
Strukturen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
Praxis des Schutzes von Kindern und Jugendlichen
Thomas Poreski: „Gut, dass das Sozialministerium den Dialog aufgenommen hat: Die Antworten des Antrags bestätigen, dass es einen landesweiten Synchronisationsbedarf gibt.
Viele – allerdings lange nicht alle Jugendämter – geben einen Überblick über Prozesse und Kooperationsstrukturen. Diese sind so unterschiedlich und heterogen, von durchaus beachtlich bis dürftig, dass von einer einheitlichen Prozessqualität keine Rede sein kann. Qualitätsstandards werden nicht offenbart – weder in der Strukturqualität, noch in der Personalausstattung und Qualifikation der Mitarbeitenden, noch in Bezug auf die Abläufe.
Durch das Landesjugendamt unter dem Dach des KVJS (Kommunalverband für Jugend und Soziales) gibt eine qualifizierte Beratung. Deren Inanspruchnahme und Umsetzung ist allerdings freiwillig.
Die Auflistung der im Rahmen der Rechtsaufsicht eingeleiteten Maßnahmen belegt, dass dieses Instrument – anders als eine Fachaufsicht des Landes – zu keinen verbindlichen Konsequenzen führt und auch kein Monitoring erlaubt.
Fazit:
Es gibt viele parallel laufende Prozesse in der Jugendhilfe in Baden-Württemberg, in ganz unterschiedlicher Form und keineswegs landesweit koordiniert.
Wir brauchen deshalb dringend einen landesweit zielführenden Dialog über eine verbindliche Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in der Jugendhilfe.“
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