"Kinder haben das Recht, den bestmöglichen Schutz zu erfahren. Es liegt in der Verantwortung unserer gesamten Gesellschaft - Landesregierung, Landtag, Behörden, Justiz und Öffentlichkeit - sie zu fördern und sie vor Übergriffen, Vernachlässigung und Missbrauch zu schützen."
Alle staatlichen Ebenen sind an die UN Kinderrechtskonvention gebunden, und dazu gehört auch der Schutz von Kindern vor Gewalt. Nach dem Sozialgesetzbuch VIII ist Kinderschutz in Baden-Württemberg formal eine weisungsfreie Pflichtaufgabe der Stadt- und Landkreise. Aber nicht nur für die Landespolitik, sondern auch für mich war er schon immer ein wichtiges Anliegen, das ich im Landtag von Anfang an bearbeitet habe – zumal ich bereits als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bundestag an der Verankerung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung beteiligt war. Dieses Recht haben wir 2015 auch in der Landesverfassung verankert.
Doch auch wenn es vielen Kindern heute viel besser geht als in früheren Zeiten und der Umgang der Generationen insgesamt viel entspannter ist als früher, sind Kinder und Jugendliche als schwächste Glieder der Gesellschaft noch immer in vielfacher Hinsicht gefährdet. Als gesellschaftliche Minderheit hat ihr Wohlbefinden nicht den Stellenwert, den es haben sollte. Die krisenhaften globalen Entwicklungen – von Kriegen bis zur Klimakrise – sowie die Folgen der Corona-Krise treffen sie in besonderer Weise, psychisch und körperlich beispielsweise durch Post Covid Erkrankungen wie ME/CSF. Auch die Gewalt gegen junge Menschen ist noch immer zu verbreitet. So sitzen in jeder deutschen Schulklasse statistisch ein bis zwei Kinder, die sexualisierte Gewalt bzw. sexuellen Missbrauch erleiden oder erlitten haben.
Vor diesem Hintergrund, ausgelöst durch öffentlich gewordene Skandalfälle und die Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in Institutionen wie Kirchen und Vereinen, haben wir in Baden-Württemberg einen bundesweit vorbildlichen Masterplan Kinderschutz beschlossen. Wir fördern dabei zum Beispiel landesweit Netzwerke für den Kinderschutz, bei dem die öffentliche und freie Jugendhilfe sowie Bildungseinrichtungen und Vereine eng zusammenarbeiten, durch Aufklärung, Vernetzung und die Vermittlung von Hilfen.
Ein wichtiger Baustein für diese Netzwerke sind die unabhängigen Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Ihr landesweites Netzwerk LKSF mit seiner Geschäftsstelle wird vom Land finanziert. Das durchzusetzen und dauerhaft im Landeshaushalt zu sichern war und ist mir ein wichtiges Anliegen.
Verankerung der Ombudschaft in der Jugendhilfe
Baden-Württemberg hat aufgrund meiner Initiative als erstes Flächenland in Deutschland die Ombudschaft in der Jugendhilfe eingeführt. Sie berät und unterstützt bei Konflikten mit der Jugendhilfe. https://www.ombudschaft-jugendhilfe-bw.de/
Eine solche Unterstützung ist immer dann erforderlich, wenn ein großes Machtgefälle zwischen Bürgerinnen und Bürgern einerseits und staatlichen Institutionen andererseits besteht. Die ombudschaftliche Begleitung und Unterstützung hilft nicht nur bei der Durchsetzung von Rechten bei behördlichen Missverständnissen, Fehlern und Irrtümern. Sie vermittelt auch und trägt in der Summe dazu bei, dass sich das Verhältnis von Bürgerinnen und Bürgern und der öffentlichen Verwaltung entspannt.
Masterplan Kinderschutz
In der Landtagsfraktion habe ich die Querschnittszuständigkeit für das Thema Kinderschutz. Das Thema begleitet mich seit vielen Jahren. So war ich im Jahr 2000 als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bundestag an der gesetzlichen Verankerung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung beteiligt.
Der Masterplan Kinderschutz
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/kinder-und-jugendliche/kinder-und-jugendschutz/kinderschutz/
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/service/pressemitteilung/pid/rund-98-millionen-euro-fuer-den-kinderschutz ist eine der wichtigsten sozialpolitischen Initiativen der grün geführten Landespolitik. Sie ist
Zu den vielfältigen, miteinander vernetzten Maßnahmen gehören:
- Modellprojekte in mehreren Landkreisen für Netzwerke für Kinderschutz, darunter auch Multiplikator:innenschulungen in Kitas, Schulen und Justiz. Ziel ist, solche Netzwerke zuverlässig flächendeckend im ganzen Land zu etablieren. Denn auch wenn es vielen Kindern besser geht als in früheren Generationen, ist die Gewalt gegen Kinder noch immer erschreckend hoch. So sitzen statistisch in jeder Schulklasse zwei Kinder, die sexualisierte Gewalt erlitten haben.
- Die dauerhafte Finanzierung und Verankerung LKSF, der Landeskoordinierungsstelle der unabhängigen Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt. https://lksf-bw.de/
- Die Finanzierung von zwei Childhood Häusern. https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/zentrum-fuer-kinder-und-jugendmedizin/zentrumseiten-klinik/patientenservice/childhood-haus-heidelberg/
https://haensel-gretel.de/childhood-haus-ortenau
Neues Kinder- und Jugendhilfegesetz LKJHG
Alle Bundesgesetze müssen von Ländern ausgestaltet werden. Das Landesgesetz zum Bundesgesetz KJSG (Kinder-, Jugend-Stärkungsgesetz) heißt LKJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz Baden-Württemberg). Das Land hat dafür einen breiten Beteiligungsprozess aufgesetzt. Unser Ziel ist klar: Wir setzen das neue Kinder- und Jugendhilferecht so um, dass es inklusiv ist, die Rechte und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in allen Lebensbereichen stärkt und ihre Entwicklung hin zu mündigen und selbstbestimmten Mitgliedern unserer Gesellschaft stärkt. Das neu gefasste Gesetz soll im Herbst 2025 beraten und beschlossen werden.
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/kinder-und-jugendliche/